Fragen und Antworten
Organisation
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1. Wann hat das Pfarramt geöffnet?
Pfarramt Brülisau, Schulhausstrasse 12, 9057 Schwende: Dienstag 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
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2. Was ist die Seelsorgeeinheit Appenzell?
Die Seelsorgeeinheit Appenzell wurde am 22.09.2013 offiziell durch Bischof Markus Büchel errichtet. Sie besteht aus den Pfarreien Appenzell, Brülisau, Eggerstanden, Gonten, Haslen-Stein, Schwende und Schlatt.
Heirat
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1. Muss für die kirchliche Trauung die Zivilstandesamtliche Trauung erfolgt sein?
Ja, die standesamtliche Trauung muss für die kirchliche Eheschliessung bereits erfolgt sein.
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2. Wann findet das Ehegespräch statt?
Das Ehegespräch findet nach Absprache mit dem zuständigen Seelsorger statt. Im Gespräch wird auch das Ehedokument für die kirchliche Trauung ausgefüllt und der Ablauf gemeinsam besprochen.
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3. Was ist eine Segensfeier?
Für Personen, die nach einer Scheidung einen neuen Partner gefunden haben und die Partnerschaft segnen lassen möchten, gibt es die Möglichkeit einer Segensfeier.
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4. Wer kann uns trauen?
Bei uns in der Seelsorgeeinheit sind unsere Priester und Diakone gerne für Sie da, um mit Ihnen die Trauung zu feiern. Wenn Sie einen Priester oder Diakon kennen, von dem Sie möchten, dass er die Trauung durchführt, ist dies problemlos möglich.
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5. Wo können wir heiraten?
Sie können in allen Pfarrkirchen in Appenzell Innerrhoden und in folgenden Kapellen heiraten: Kapelle St. Anton Rinkenbach, Kapelle Ahorn.
Die Reservation können Sie über das zuständige Pfarramt tätigen.
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6. Wo melden wir uns wenn wir kirchlich heiraten wollen?
Bitte melden Sie sich frühzeitig vor dem Trautermin bei Ihrem zuständigen Pfarramt.
Todesfall
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1. Anmeldung des Todesfalles beim Zivilstandesamt
Jeder Todesfall im Inneren Land (Bezirke Appenzell, Schwende, Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten) muss innert 2 Tagen mündlich oder schriftlich dem Zivilstandsamt Appenzell, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, gemeldet werden. Die Anzeige erfolgt, abhängig vom Sterbeort, entweder durch die Angehörigen oder durch die Spital- oder Heimverwaltung. Besondere Vorschriften bestehen für die Kremation eines Verstorbenen. Das Zivilstandsamt Appenzell AI kann die nötige Bewilligung für die Kremation nur ausstellen, wenn vom Verstorbenen eine entsprechende Verfügung vorliegt oder seine verfügungsberechtigten Angehörigen oder Verwandten die Kremation verlangen. Die Erklärung für die Feuerbestattung ist beim Zivilstandsamt Appenzell AI einzureichen oder ggf. zu errichten.
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2. Ein Angehöriger ist verstorben. Was ist zu tun?
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss zuerst ein Arzt (Hausarzt, -Stellvertreter oder Notarzt) informiert werden. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche Sie für die persönliche Meldung des Todesfalles beim Zivilstandsamt Appenzell AI benötigen.
Falls ein Angehöriger im Spital oder einem Heim verstorben ist, verständigt Das Pflegepersonal, die Spital- oder Heimverwaltung den Arzt. In diesem Falle wird die ärztliche Todesbescheinigung mit einer schriftlichen Todesmeldung direkt an das Zivilstandsamt Appenzell AI weitergeleitet.
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3. Gibt es die Möglichkeit für ein Seelsorgegespräch?
In schwierigen tut es gut, mit jemandem zu sprechen. Im Erzählen startet die Verarbeitung und das Loslassen. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Gespräch. Nach ca. 4 Wochen nach der Beerdigung meldet sich jemand von der Trauerbegleitung. Wenn Sie vorher bereits Bedarf für ein Gespräch haben, melden Sie sich bitte bei Patricia Staub oder der Seelsorgerin / dem Seelsorger, der Ihren Angehörigen bestattet hat.
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4. Meldung beim Bestattungsunternehmen
Der zuständige Bestatter führt mit Ihnen ein Beratungsgespräch und organisiert die Einsargung sowie die Überführung der verstorbenen Person auf den Friedhof, ins Krematorium oder ins Ausland
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5. Meldung beim Pfarramt
Wenden Sie sich an das Pfarramt der Kirchgemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt wohnhaft war. Das Pfarramt wird mit Ihnen den Termin für die Abdankung und die Gestaltung der Beerdigung bestimmen. Mit dem Seelsorger besprechen Sie die Gestaltung der Abdankungsfeier und mit dem Friedhofadjunkten bzw. Friedhofmesmer alles organisatorische rund um die Beerdigung und den Friedhof.
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6. Was bleibt weiter zu tun?
· Angehörige und Freunde des Verstorbenen benachrichtigen
· Todesanzeige für Zeitung formulieren und aufgeben
· wenn vorgesehen, Leidzirkulare und Couverts bestellen und bei der Post aufgeben
· wenn Leidmahl vorgesehen, Restaurant reservieren und Menu bestimmen
· persönlichen Blumenschmuck bestellen
· Danksagung für Zeitung und/oder persönliche Danksagungen verfassen
· Grabdenkmal und Grabunterhalt regeln (Friedhofreglement beachten)
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7. Welche Fragen müssen geklärt sein?
· Möchten Angehörige persönlich vom Verstorbenen Abschied nehmen (Aufbahrung ja/nein)
· Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person (z.B. Kleidung / Kremation / Erdbestattung)
· Wo findet die Beerdigung/Abdankung statt (Infos beim Pfarramt und Friedhofadjunkt)
· Wer soll den Sarg liefern
Taufe
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1. Wer kann Taufpate werden?
Die Paten bezeugen die Taufe. Sie sollen das Kind auf seinem Glaubens- und Lebensweg begleiten. Mindestens einer der Taufpaten muss römisch-katholisch sein.
Ist keiner der gewählten Taufpaten katholisch, so muss zusätzlich ein Taufzeuge gewählt werden. Diese Person muss römisch-katholisch getauft und Mitglied der katholischen Kirche sein.
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2. Wo können wir die Taufe feiern?
Getauft wird in allen Pfarrkirchen. Folgende Kapellen stehen ebenfalls für eine Taufe zur Verfügung: Kapelle St. Anton Rinkenbach, Kapelle Sonnenhalb, Lourdeskapelle, Kapelle Lehn.
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3. Wo melde ich mich, wenn ich eine Taufe feiern möchte?
Bitte melden Sie sich frühzeitig bei ihrem zuständigen Pfarramt für den Tauftermin.